Cookie Richtlinie

    So verwendet Google Cookies

    Ein Cookie ist ein kurzes Text-Snippet, das von einer von Ihnen besuchten Website an Ihren Browser gesendet wird. Es speichert Informationen zu Ihrem letzten Besuch, wie Ihre bevorzugte Sprache oder andere Einstellungen. So finden Sie sich auf der Website schneller zurecht und nutzen sie effektiver, wenn Sie sie das nächste Mal aufrufen. Cookies spielen eine wichtige Rolle. Ohne sie wäre das Surfen im Web oft frustrierend.

    Wir verwenden Cookies für viele Zwecke. Wir greifen beispielsweise auf Cookies zurück, um Ihre SafeSearch-Einstellungen zu speichern, für Sie relevantere Anzeigen zu schalten, Besucherzahlen pro Seite zu erfassen, Sie bei der Anmeldung in unseren Diensten zu unterstützen und um Ihre Daten zu schützen.

    Sehen Sie sich eine Liste der von Google verwendeten Cookie-Arten sowie Informationen dazu an, wie Google und seine Partner Cookies in der Werbung verwenden. In unserer Datenschutzerklärung wird unter anderem erläutert, wie wir Ihre Privatsphäre bei der Verwendung von Cookies schützen.

    Relevanz der Cookie-Richtlinie für die Schweiz

    Als EU-Recht ist die Cookie-Richtlinie für Website-Betreiber in der Schweiz nicht direkt anwendbar. Da die meisten schweizerischen Websites aber Nutzerinnen und Nutzern aus der EU offen stehen sowie Cookies verwenden, empfiehlt es sich auch für Website-Betreiber in der Schweiz, die Cookie-Richtlinie der EU umzusetzen.

    Die schweizerische Cookie-Regelung ist seit dem 1. April 2007 in Kraft und findet sich in Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG). Demnach ist das «Bearbeiten von Daten auf fremden Geräten durch fernmeldetechnische Übertragung […] nur erlaubt, […] wenn die Benutzerinnen und Benutzer über die Bearbeitung und ihren Zweck informiert sowie darauf hingewiesen werden, dass sie die Bearbeitung ablehnen können.» Ein Verstoss gegen diese Cookie-Regelung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden (Art. 53 FMG).

    Cookie-Richtlinie der Europäischen Union

    Bei der so genannten Cookie-Richtlinie handelt es sich um die europäische Richtlinie 2009/136/EG. Sie trat am 19. Dezember 2009 in Kraft und revidierte die bestehende europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG). Da mit dieser Revision insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung von Cookies verschärft wurden, ist die Bezeichnung als Cookie-Richtlinie weit verbreitet.

    In der EU gilt seit Inkrafttreten der Cookie-Richtlinie, dass Cookies nur noch verwendet werden dürfen, wenn die Nutzerinnen und Nutzer einer Website nach vorgängiger Aufklärung ihre Einwilligung erteilt haben (Opt-in-Prinzip, Informed Consent). Diese Regelung gilt nicht nur für Cookies, sondern für jegliche Speicherung von Informationen auf den Endgeräten von Nutzerinnen und Nutzern sowie den Zugriff auf solche Informationen. Dazu zählen beispielsweise die so genannten Flash-Cookies (Local Shared Objects, LSO) sowie Web Storage (DOM Storage).

    Als Ausnahme gilt die Cookie-Richtlinie nicht für Cookies, die unbedingt erforderlich sind, beispielsweise um angemeldete Nutzerinnen und Nutzer zu identifizieren oder um einen Warenkorb zu führen. Die meisten Cookies dürften allerdings nicht unbedingt erforderlich sein, sondern werden vorwiegend im Zusammenhang mit Werbung sowie für das Sammeln von Nutzerdaten verwendet.

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